| Gegenstand | Die Herstellung und der Vertrieb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aller Art. Hierzu zählen sowohl pflanzliche wie auch tierische Produkte. Ferner kann die Gesellschaft Geschäfte betreiben, die sich unmittelbar oder mittelbar aus vorgenannten Unternehmenszweck ergeben. Dies betrifft auch die Verwaltung und Veredlung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Im weiteren ist es der Gesellschaft gestattet, mit dem vorhandenen Anlagevermögen Lohnarbeit für Dritte zu erbringen, soweit gesetzlich, oder das Anlagevermögen entgeltlich befristet an Dritte zu überlassen. |