Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Liquidator kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Tätigkeiten als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Finanzanlagenvermittler, Hausverwaltung nach Wohnungseigentumsgesetz, Hausverwaltung von eigenen und fremden Wohn- und Gewerbeimmobilien, Vermietung von eigenen und fremden Wohn- und Gewerbeimmobilien, Immobilienwertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.