| Gegenstand | Die Förderung der Kinder-, Jugend-, Alten- und Gesundheitshilfe. Dieser Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Trägerschaft und den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Kindertagesstätten, Jugendwohnungen, ambulante und (teil-) stationäre Hilfen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit); die Schaffung und Unterhaltung bzw. Anregung von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe; die Schaffung und Unterhaltung von Maßnahmen und Einrichtungen zur Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Behinderten und alten Menschen; die Fortbildung im Bereich der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe.
Die Förderung und Integration von Flüchtlingen. Dieser Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegsvertriebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste. |