Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Filmbauten, soweit nicht handwerklich oder handwerksähnlich, und Transporte, soweit nicht genehmigungspflichtig, sowie Geschäftsführung und Verwaltung einer Kommanditgesellschaft, die diesem Geschäftszweck dient.