| Gegenstand | Die Betreuung und Beratung der Bauherren bei Durchführung von Bauprojekten. Dazu zählt insbesondere die Wahrung der Interessen des Bauherren durch Erstellung, Überwachung und Durchsetzung von Bauablaufplänen vor Ort, Prüfung des Umfangs von Bau- und Leistungsbeschreibungen und deren qualitätsgerechte Umsetzung, Kostenkontrolle, Koordinierung aller am Bau beteiligten Partner und deren Abstimmung, Beratung bei Vertragsabschlüssen. |