Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betreuung und Beratung der Bauherren bei Durchführung von Bauprojekten. Dazu zählt insbesondere die Wahrung der Interessen des Bauherren durch Erstellung, Überwachung und Durchsetzung von Bauablaufplänen vor Ort, Prüfung des Umfangs von Bau- und Leistungsbeschreibungen und deren qualitätsgerechte Umsetzung, Kostenkontrolle, Koordinierung aller am Bau beteiligten Partner und deren Abstimmung, Beratung bei Vertragsabschlüssen.