Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Vertrieb und die Erstellung von schlüsselfertigen Bauten im Ingenieur- und Wohnungsbau durch Nachunternehmer sowie Leistungen im Maurer- und Betonbaugewerbe.