| Gegenstand | Die Durchführung von Risikobetrachtungen für Betriebe, Institutionen und Betriebsanlagen sowie die Schulung und Qualifizierung im Bereich der Gefahrenabwehr und Schadenverhütung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördende Geschäfte zu tätigen sowie alle Geschäfte, die damit mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehen. Sie ist berechtigt, Handelsvertretungen zu übernehmen und Handel mit Waren aller Art, ausgenommen Handel mit erlaubnispflichtigen Waren, zu treiben. Die Gesellschaft darf auch die Verwaltung und Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft übernehmen. |