Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist alleinvertretungsberechigt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Finanzdienstleistungen jeglicher Art, die Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen, Investmentfonds, Immobilien sowie weitere dem Gegenstand des Unternehmens entsprechende Dienstleistungen