Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 AO. ff. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung durch den Betrieb von Kindertagesstätten.