| Gegenstand | Die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Pflege und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität, Geschlecht und Glauben, um ihnen eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, insbesondere durch Erbringung ambulanter, teilstationärer und stationärer Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern. |