| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) am 07.01.2019 (AZ: 3 IN 291/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
|
| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2002 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage mit Nachtrag vom 09.08.2002 ist die OBW Oder Betonwaren GmbH, Eisenhüttenstadt (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 5882 FF) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
|