| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung; nämlich die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesen. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft entsprechende Einrichtungen schaffen oder die Verwaltung solcher Einrichtungen im Sinne des Vertrages betreiben. Im Sinne dieser Zwecke soll die Gesellschaft insbesondere folgende Arten von Einrichtungen betreiben: Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung, Wohnstätten für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung, Tages- und Horteinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung, offene und ambulante Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen. |