Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Planung, Kapitalbeschaffung, Errichtung, technische und wirtschaftliche Betriebsführung und Verwaltung von Umwandlungs- und Verteilungsanlagen insbesondere regenerative Energien, z.B. Windkraft, Solarenergie und Biogas