| Gegenstand | Die Förderung der Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke i.S. d. § 53 AO und die Förderung der Bildung. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Pflegeeinrichtungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Senioren- und Behindertengerechtem Wohnen, Beratung in Krisensituationen, Schulung und Ausbildung von Pflegekräften. |