Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke i.S. d. § 53 AO und die Förderung der Bildung. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Pflegeeinrichtungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Senioren- und Behindertengerechtem Wohnen, Beratung in Krisensituationen, Schulung und Ausbildung von Pflegekräften.