| Gegenstand | die Förderung der freien Wohlfahrtspflege auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialfürsorge, der Bildung, der Erziehung und des Sports sowie aller mit der Durchführung im Zusammenhang stehenden Maßnahmen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Anmietung, den Erwerb oder die sonstige Verschaffung von Nutzungsrechten an Wohn- und Nutzräumen und ihre Zurverfügungstellung an sozial Benachteiligte und Bedürftige im Sinne des § 53 Abgabenordnung für Wohnzwecke bzw. der vorläufigen Unterbringung (z. B. Beherbergungseinrichtungen für Sozialhilfeempfänger, exmittierte Mieter ect.), ihre Nutzung durch die Gesellschaft für Einrichtungen der Berufsbildung und Berufsfortbildung im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe und Problemgruppen des Arbeitsmarktes (z. B. für Beschäftigungs- und Qualifizierungseinrichtungen, gefördert durch die Bundesanstalt für Arbeit oder aus anderen öffentlichen Haushalten, für die die Gemeinnützigkeit des durchführenden Trägers Zuwendungsvoraussetzung ist), ihre Nutzung durch die Gesellschaft für Maßnahmen der Jugend-, Sozial- und Altenhilfe (Jugendhäuser und -treffpunkte, Trebe- und Asylanteneinrichtungen, Altersheime etc.); b) die Anmietung, den Erwerb oder die sonstige Verschaffung von Nutzungsrechten an Wohn- und Nutzräumen und ihre entgeltliche und unentgeltliche Überlassung an andere gemeinnützige sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und öffentliche Dienststellen zur Nutzung gemäß Absatz 1 a). |