Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Vermittlung von Versicherungen aller Art für Verbraucher und Unternehmer.
2. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb: von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft; von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen; von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile); von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (geschlossene Immobilienfonds).
3. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte; Wohnräume, gewerbliche Räume; Darlehen.
4. Die Einbringung eines Nachweises über die Gelegenheit zum Abschluss oder unter Ziffer 1 bis 2 dieser Bestimmung genannten Verträge.
5. Beratungstätigkeit in den unter Ziffer 1 bis 3 bezeichneten Bereichen.
6. Arbeitsvermittlung.
7. Sonstige Vermittlungen, für die eine Erlaubnis nicht notwendig ist.