| Gegenstand | 1. Die Vermittlung von Versicherungen aller Art für Verbraucher und Unternehmer.
2. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb: von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft; von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen; von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile); von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (geschlossene Immobilienfonds).
3. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte; Wohnräume, gewerbliche Räume; Darlehen.
4. Die Einbringung eines Nachweises über die Gelegenheit zum Abschluss oder unter Ziffer 1 bis 2 dieser Bestimmung genannten Verträge.
5. Beratungstätigkeit in den unter Ziffer 1 bis 3 bezeichneten Bereichen.
6. Arbeitsvermittlung.
7. Sonstige Vermittlungen, für die eine Erlaubnis nicht notwendig ist. |