| Gegenstand | Die Förderung der Altenhilfe und Altenpflege sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, insbesondere durch die medizinische, pflegerische und soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen in deren eigener Häuslichkeit ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse oder Geschlecht. Dazu betreibt die Gesellschaft insbesondere einen oder mehrere ambulante Pflegedienste sowie stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. |