Lädt...
Handelsregister
des
Amtsgerichts
Frankfurt
(Oder)
Nr.
der
Ein-
tragung
Autohaus
Junghanns
Gmb
b)
Frankfurt
(Oder)
c)
der
Handel
sowie
die
Reparatur
von
Motorfahrzeugen,
einschließlich
Ersatzteilen
und
Zubehör
als
auch
die
Vermittlung
von
Finanzierungen
und
Mietverträgen.
Grund-
oder
Stammkapital
200.000
DM
|
BZ
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
a)
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
er
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
Kurt
Jünghanns,
Kraftfahrzeug-
meister,
rankfurt
(Oder)
Matthias
Junghäans,
Kraftfahrzeug-
meister,
Frankfur
(Oder)
sind
zu
Geschäftsführera
bestellt.
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbs
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
abzuschließen.
a)
Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Gesellschaft
mit
be?
Haftung.
Der
Gesellschaft
chränkter
vertrag
ist
am
12.
Dezember
18995
abgeschlossen.
).Tag
der
Eintragung
und
Bestätigung
b)
Bemerkungen
b)
GV
Bl.
11
ff
SdB
Dieses
Blatt
ist
zur
Fort-
führung
auf
EDV
umgeschrieben/
umgestellt
worden
und
dabei
an
die
Stelle
des
bisherigen
Registerblattes
getreten.
Freigegeben
am
12.06.2001
Fortsetzung
auf
dem
]ten
Biätt
——-
Lädt...
Blatt
Handelsregister
des
Amtsgerichts
Frankfurt
(Oder)
Registernummer
der
Firma:
HRB-5175
FF
Nr.
der
Ein-
|
a)
Firfisa
Grund-
oder
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Prokura
a)
Gesellschaftsvertrag
.a)
Tag
der
tragung
b)
Sitz
Stammkapital
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
b)
Sonstige
Eintragung
und
Vertretungsbefugnis
Rechtsverhältnisse
Bestätigung
b)
Bemerkungen
2
von
Motorfahrzeugen,
einschließlich
Ersatzteilen
um
Zubehör
als
auch
die
Vermittlung
von
Finanzierungen
und
Mietverträgen,
des
Weiteren
die
Vermietung
von
Kraftfahrzeugen.
a)
03.0
November
2062
ist
der
A
Gesellschaftsvertrg
geändert
in
S|L
2
Gegenstand
des
Unternehmens).
b)
Beschluss
Bl.
31
SdB
Fortsetzung
aufdem
ten
Sg