| Gegenstand | Die Förderung von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenförderung sowie der Altenhilfe. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft entsprechende Einrichtungen schaffen oder die Verwaltung solcher Einrichtungen im Sinne der Satzung betreiben. Im Sinne dieser Zwecke soll die Gesellschaft insbesondere folgende Arten von Einrichtungen betreiben: Werkstätten für behinderte Menschen, lntegrationsbetriebe, Kindertagesstätte und sonstige, zur Erfüllung der Zwecke dienliche Einrichtungen und Unternehmungen. |