Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
An- und Verkauf sowie Beplanung und Erschließung von Grundstücken, Errichtung von Gebäuden, deren Vermietung und Verkauf sowie Leasing sowie alle Leistungen, die mit der Grundstückserschließung und Grundstücksverwertung zusammenhängen. Hierzu zählt auch die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte im Bereich der Stadtentwicklung.
Die Verwaltung und der Betrieb von Freizeitanlagen und Wohnungen, und zwar auch als Dienstleistung für Dritte.