| Gegenstand | Der Betrieb eines Heizungs- und Sanitärtechnikinstallationsbetriebes. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gegenstandes des Unternehmens notwendig und nützlich erscheinen, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zur Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art, zur Übernahme von Vertretungen solcher Unternehmen sowie zum Abschluss von Interessengemeinschaften. |