| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist die Stärkung der Wirtschaftskraft der durch den Landkreis Oder-Spree - nachstehend Ostbrandenburg genannt - zum öffentlichen Wohl durch Erhaltung und Förderung der in diesem Landkreis ansässigen Wirtschaftsunternehmen und die Akquisition in- und ausländischer Unternehmen für den Standort Ostbrandenburg. In diesem Rahmen nimmt die Gesellschaft insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
- sie vermittelt allgemeine Informationen über den Wirtschaftsraum Ostbrandenburg;
- sie berät die Unternehmen umfassend in Bezug auf alle Standortbedingungen im Raum Ostbrandenburg;
- sie wirbt bei auswärtigen Unternehmen um eine Betriebsgründung im Raum Ostbrandenburg;
- für ansiedlungswillige auswärtige Unternehmen übernimmt sie die Projektbetreuung und -begleitung von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Realisierung und die anschließende Folgeberatung.
Insbesondere ist sie bei der Beschaffung, Bereitstellung, Vermittlung und Aufschließung von geeigneten Betriebsgrundstücken für ansiedlungswillige Unternehmen behilflich. Das gleiche gilt für ortsansässige Unternehmen, die sich mit Investitionsvorhaben, Erweiterungswünschen oder sonstigen Anliegen an die Gesellschaft wenden. Die Förderung bezieht sich auf Industrie- und sonstige Gewerbebetriebe einschließlich des Fremdenverkehrs sowie auf öffentliche Einrichtungen der Region und ihrer Kommunen, soweit dies dem Gesellschaftszweck dient.
Die Gesellschaft erbringt ihre Dienstleistungen im Auftrage der Gesellschafter; sie ist berechtigt, von allen Städten und Gemeinden der Förderregion ebenfalls Aufträge entgegenzunehmen. Die Gesellschaft kann auch zur Erreichung des Gesellschaftszwecks im Rahmen eines Beratungs- bzw. Förderauftrages selbst Grundstücke erwerben, diese erschließen oder sie der wirtschaftichen Nutzung durch Verkauf oder in anderer Weise zuführen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Grundstücke für den Wohnungsbau, soweit damit der Gesellschaftszweck gefördert wird.
Ausgenommen sind Tätigkeiten i.S. von §§ 34 ff. GewO. Die Gesellschaft vertritt ihre Auftraggeber bei Ausübung ihrer Förder- und Beratungsmandate gegenüber Dritten in eigenem Namen und für Rechnung Dritter. Auch Stellvertretung ist zulässig. |