Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, sofern es sich um Rechtsgeschäfte mit anderen Eigengesellschaften der Stadt Bad Freienwalde (Oder) handelt
Gegenstand
Die Versorgung des Stadtgebietes Bad Freienwalde mit Strom, Gas und Fernwärme einschließlich Errichtung, Erwerb und Betrieb hierzu erforderlicher Anlagen.