| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Anschlussheilbehandlungs- und Rehabilitationskliniken für onkologische Erkrankungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die dem Versorgungsauftrag dienen. |