Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Anschlussheilbehandlungs- und Rehabilitationskliniken für onkologische Erkrankungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die dem Versorgungsauftrag dienen.