| Gegenstand | Die Verwaltung, Betreuung und Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften im Auftrage der Eigentümer, vorrangig der Kommunen; die Durchführung städtebaulicher Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Soweit es zur Erfüllung des in Abs. 1 genannten Gegenstandes erforderlich ist, kann die Gesellschaft
- Bauten in allen Rechts- und Nutzformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten,
- Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. |