| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft stets allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Umfang der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist gegenüber Dritten stets unbeschränkt. |