| Gegenstand | Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft kann im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand der Gesellschaft. |