| Gegenstand | Die Erbringung von Dienstleistungen nach § 6 Abs. 3 und 4 StBerG, Unternehmensberatung und sonstigen Bürodienstleistungen sowie der Kauf- und Verkauf von Büromaterial, -möbeln und -geräten. Durchführung von Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Workshops, Webinaren und ähnlichem im kaufmännischen Bereich. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. Darüber hinaus darf sie sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. |