Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft stets allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art.