Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion und Vermarktung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, die Pflege der Kulturlandschaft, der Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen und deren Instandsetzung, die Vermarktung eigener Immobilien sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.