| Gegenstand | Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, auch der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, auch die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), |