| Gegenstand | Aufstellen, Betreiben, Verkaufen, Vermieten von Automaten aller Art, insbesondere von Geld- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, ferner das Einrichten, Betreiben und Verkaufen von Spielhallen, das Herrichten, Betreiben und Verkaufen von Schank- und Speisewirtschaften i.S.d. § 1 des Gaststättengesetzes. |