Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufstellen, Betreiben, Verkaufen, Vermieten von Automaten aller Art, insbesondere von Geld- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, ferner das Einrichten, Betreiben und Verkaufen von Spielhallen, das Herrichten, Betreiben und Verkaufen von Schank- und Speisewirtschaften i.S.d. § 1 des Gaststättengesetzes.