| Gegenstand | Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als Komplementärin der Gronwald und Märkert GmbH & Co. Immobilienverwaltung KG. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beraten, sich an solchen Unternehmen - auch als Komplementärin - beteiligen oder sie übernehmen bzw. gründen. Sie darf Zweigniederlassungen, auch im Ausland, errichten. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. |