| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO).
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Pflege von naturschutzfachlich hochwertigen Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Naturschutzgebieten und anderen geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne von § 20 Absatz 2 BNatSchG durch Beweidung und Mahd mit dem Ziel geschützte und/oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen.
Die wesentlichen Aufgaben der Gesellschaft sind:
a.
das Erhalten, Verbessern, Schaffen und Erweitern von Lebensgrundlagen für eine artenreiche biotische Natur sowie von Lebensräumen einschließlich Schutzgebieten jeglicher Art,
b.
Schutz- und Hilfsmaßnahmen für gefährdete Arten und Lebensräume,
c.
die Mithilfe bei der Erforschung der Grundlagen des Natur- und Umweltschutzes einschließlich der praktischen Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen auf diesem Gebiet,
d.
das öffentliche Vertreten und Verbreiten der Ziele des Natur-, Klima- und Umweltschutzes,
e.
das Mitwirken bei Planungen und in Verwaltungsverfahren, die für den Schutz der Natur, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor Lärm und Umweltverschmutzung bedeutsam sind,
f.
das Einwirken auf Gesetzgebung und Verwaltungen gemäß den genannten Aufgaben sowie das Eintreten für den Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften; bei umweltrechtlichen Entscheidungen auch das Hinwirken auf die Einhaltung aller Rechtsvorschriften, die für diese Entscheidungen von Bedeutung sind, insbesondere auch solcher des Verfahrensrechtes,
g.
die Förderung des Natur- und Umweltschutzgedankens in allen gesellschaftlichen Schichten für Jung und Alt sowie im Bildungsbereich,
h.
die Gewährleistung einer fachbereichsbezogenen und wissenschaftlich fundierten Naturschutzarbeit,
i.
das Eintreten für den Tierschutz,
j.
das Eintreten für eine naturverträgliche Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft,
k.
das Eintreten für einen umfassenden Schutz der menschlichen Gesundheit vor Schäden durch Umweltbeeinträchtigungen sowie der Schutz der Luft, des Wassers und des Bodens vor Umweltverschmutzung,
l.
die Beschaffung finanzieller Mittel. Dieses verbindet die Beziehungspflege mit dem Werben um den persönlichen finanziellen Einsatz für Zwecke der Gesellschaft. |