| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes, von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Ausbildung im Kontext Hundehaltung/Hundeerziehung, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
praktische Umsetzung des Tierschutzgedankens in Ausbildungen, die im Tierschutzgesetz verankert sind
Vermittlung eines tierschutzgerechten Umgangs mit Hunden durch Vorträge, Präsenzveranstaltungen, Seminare, Workshops und begleitete Selbstlernzeit zur Aus- und Fortbildung von Hundetrainer*in, Hundewirt*innen und für weitere interessierte Personen, sowie sonstige Tierschutzfortbildungen
Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen
Bereitstellung von wissenschaftlichen und faktenbasierten Informationen u.a. im Bereich der Kynologie, der Hundeberufe und des Tierschutzes
Organisation und Durchführung von Forschung und Förderung von Forschung im Bereich der Kynologie
Förderung der Inklusion in Hundeberufen
Förderung des Zugangs zu berufsbildenden Maßnahmen für marginalisierte Grup-pen, insbesondere durch den Abbau intersektionaler Barrieren, die aus der Überschneidung von Diskriminierungsformen wie Behinderung, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder sexueller Identität resultieren
Wissenschaftlichkeit, Wertschätzung und Würde im Umgang mit Menschen und Hunden
Zusammenarbeit mit Tierschutzbehörden
Förderung, auch finanzieller Art, von anderen gemeinnützigen Organisationen |