| Gegenstand | Das Betreiben von Immobiliengeschäften, die nicht dem § 34c GewO unterliegen; die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige; Handel mit Investitionsgütern und Waren sowie Handel und Verwertung von Immateriellen Vermögenswerten, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen; die Ausübung aller zur Betätigung auf dem Unternehmensgegenstand nötigen oder zweckmäßigen Gewerbe, sowie der Betrieb, die Übernahme und Vermittlung aller mit dem Geschäftszweck in Verbindung stehenden Geschäfte.
Zum Unternehmensgegenstand gehört auch der Erwerb, das Halten und die Ausgabe von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, jeweils insoweit hierfür keine behördliche Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erforderlich sind sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. Ferner gehört dazu die Ausübung einer operativ tätigen Holdingfunktion. |