Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
landwirtschaftliche Produktion als Pflanzen- und Tierproduktion; Herstellung, Vermarktung, Vertrieb, Ex- und Import landwirtschaftlicher und ähnlicher Produkte