| Gegenstand | Erbringen von Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere von Leistungen nach dem SGB V, XI, XII, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Leistungen der Alltagsbegleitung, Eingliederungshilfe, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Erbringung von Leistungen der Intensivpflege, insbesondere in der 1 zu 1 Versorgung und die Versorgung in Wohngemeinschaften, Fahrdienstleistungen, Betreiben einer Tagespflege und betreutes Wohnen, Leistungen der Pflegeberatung und Durchführen von Seminaren und Workshops im Pflegebereich. |