Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an eigenen und fremden Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte und Handlungen, jedoch ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden in diesem Zusammenhang nicht ausgeübt.