| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Steuerung, Leitung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen vor allem im Bereich der Stromerzeugung, -speicherung und -handel sowie Beratungsleistungen in diesem Bereich sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz bedürfen. |