Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Das Halten und das Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte