| Gegenstand | Der Taxi- und Mietwagenverkehr, die Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die gewerbliche Personenbeförderung nach § 2 Abs. 1 des PBefG, insbesondere Krankenfahrten, Verkehr mit Mietwagen, gebündelte Bedarfsverkehre und allgemeiner Fahrdienst sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. |