| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Gründung, der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte. |