| Gegenstand | Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- und Familienpflege und sonstige soziale Dienste oder eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Tätigkeiten, sowie durch den Handel mit Gütern und mit Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden. |