Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- und Familienpflege und sonstige soziale Dienste oder eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Tätigkeiten, sowie durch den Handel mit Gütern und mit Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.