| Gegenstand | Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordung, die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport), die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung der Kriminalprävention und die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. |