| Gegenstand | -Zuarbeit zu jeglichen Aktivitäten, die Insolvenzverwalter oder Rechtsanwälte bei der Bearbeitung insolventer Unternehmen erledigen, soweit sie keiner besonderen behördlichen, gesetzlichen oder berufsspezifischen Voraussetzungen bedürfen, sowie die Datenbank- und Aktenpflege nebst Aktenarchivierung, soweit sie keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedürfen;
- Verwaltung und Vermietung von Immobilien, soweit sie keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedürfen. |