Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten durch in Diensten der Gesellschaft stehende zugelassene Rechtsanwälte sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit in Zusammenhang stehenden erlaubten Geschäfte insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen.
Die Amtsausübung der Notare gehört nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Dies gilt auch für das Amt des Notars im Nebenberuf bei Anwaltsnotaren (§ 3 Abs. 2 Bundesnotarordnung). Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet.