| Gegenstand | Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung (GewO), welche nicht Gegenstand des Unternehmens sind. |