| Gegenstand | Die Vergabe von Bauaufträgen sowie die Generalübernahme und Bauorganisation von Baumaßnahmen, jedoch nicht als Bauträger oder Baubetreuer im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO).
Der Erwerb, die Veräußerung und Entwicklung von Immobilien aller Art sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien, Projektentwicklung, Vorbereitung und Durchführung als Bauherr; davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.
Die Ausführung von Trockenbau-, Bodenleger-, Parkettleger-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten. Der Einbau von genormten Baufertigteilen sowie Holz- und Bautenschutz. |