Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vergabe von Bauaufträgen sowie die Generalübernahme und Bauorganisation von Baumaßnahmen, jedoch nicht als Bauträger oder Baubetreuer im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO).
Der Erwerb, die Veräußerung und Entwicklung von Immobilien aller Art sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien, Projektentwicklung, Vorbereitung und Durchführung als Bauherr; davon ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.
Die Ausführung von Trockenbau-, Bodenleger-, Parkettleger-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten. Der Einbau von genormten Baufertigteilen sowie Holz- und Bautenschutz.