| Gegenstand | Die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe, der Bildung und mildtätiger Zwecke, insbesondere durch die Beschaffung von Wohnraum für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO sowie Schaffung von Angeboten und Einrichtungen für diese Zielgruppen einschließlich der Durchführung der dafür erforderlichen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen; die Durchführung schulischer Hilfen für Kinder und Jugendliche (z. B. "Schule des Lebens" in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen); die Durchführung von Maßnahmen stationärer und teilstationärer Hilfen gemäß SGB VIII (z. B. Betreutes Einzelwohnen, Kinder- und Jugendwohngruppen, Tagesgruppen); die Durchführung von ambulanten Jugendhilfemaßnahmen (z. B. Familienhilfe, Einzelbetreuung, Nachbetreuung) gemäß SGB VIII; die Durchführung von Maßnahmen der offenen Jugendarbeit, der Straßensozialarbeit und der Schulsozialarbeit; die beratende Weitergabe von Erfahrungen an öffentliche Träger (insbesondere Gemeinden) und andere steuerbegünstigte Körperschaften (z. B. im Rahmen von Bürgerzentren und Projekten des Quartiersmanagements); die Organisation und Durchführung von beschäftigungsfördernden, berufsvorbereitenden und berufsqualifizierenden Maßnahmen; der Betrieb von Kindertagesstätten. |